Die vorliegende Hausordnung setzt den äußeren Organisations- und Handlungsrahmen für das Zusammenleben an unserer Schule und trägt zum Gelingen eines einvernehmlichen sozialen Miteinanders bei.
Die hier getroffenen Regeln unseres gemeinsamen Zusammenlebens gelten auch außerhalb der Schule:
1. Unterrichts- und Pausenregelung
1.1 Unterrichts- und Pausenzeiten
1. 7.55 – 8.40 Uhr
2. 8.45 – 9.30 Uhr
1. Pause (20 min)
3./4. 9.50 – 11.20 Uhr
2. Pause (20 min)
5./6. 11:40 – 13:10 Uhr
3. Pause (15 min)
7. 13.25 – 14.10 Uhr
8./9. 14.15 – 15.45 Uhr
1.2 Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn
Vor der ersten Stunde halten sich die Schülerinnen und Schüler bis zum ersten Gong um 7.50 Uhr auf dem Schulhof vor dem Altbau auf.
Schüler, die die Schule vor 7.30 Uhr erreichen, können sich im Blumenforum an den vorhandenen Sitz- und Arbeitsplätzen beschäftigen.
In den übrigen Bereichen des Altbaus (Galerie, Treppenhäuser, Flure, Klassenräume) ist der Aufenthalt vor dem ersten Gong nicht gestattet.
Bei starkem Regen, Frost oder Schneefall wird das Forum vorzeitig geöffnet.
1.3 Große und kleine Pause
Mit Beginn der großen Pause sind die Unterrichtsräume sowie der erste und zweite Stock zu verlassen. Über Ausnahmen entscheiden die Klassen- oder Fachlehrer.
Zur Gestaltung der großen Pause können der zentrale Schulhof, das Forum, die Cafeteria sowie die befestigte Gartenlandschaft (angelegte Wege und Rasenflächen) im Bereich des Neubaus genutzt werden. Die Galerie ist keine Pausenfläche.
In den kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem jeweiligen Unterrichtsraum auf. Ausnahmen bilden Raumwechsel und Toilettengänge. Mit dem Schellen zur Stunde holen alle Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien heraus und verhalten sich ruhig. Die Tür ist geschlossen.
1.4 Mittagspause bei Ganztagsunterricht
An zwei Wochentagen (Mo., Do.) wird für einige Jahrgänge der Sek. I Nachmittagsunterricht erteilt. An diesen Tagen findet in Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe eine 60-minütige Mittagspause nach der 5. bzw. 6. Stunde statt. Es gilt die Regelung für die Übermittagsbetreuung.
Der Verzehr von warmen Speisen – z.B. Pizza, Pommes oder Döner – und Getränken in Packungsgrößen über 1 Liter Inhalt, die außerhalb des Schulgeländes gekauft wurden, ist aus Gründen der Hygiene und der Sauberkeit auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Es ist auch nicht erlaubt, Speisen über einen Bestellservice (Pizza-Taxi, etc.) an die Schule liefern zu lassen.
1.5 Verlassen des Schulgeländes
Die Schülerinnen und Schüler der Sek. I verlassen das Schulgelände während des gesamten Vormittags nicht. Über Ausnahmen entscheiden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder die Schulleitung.
Das Verlassen des Schulgeländes im Rahmen der Übermittagsbetreuung ist mit zuvor erteilter schriftlicher Erlaubnis der Eltern möglich. Die Schülerinnen und Schüler unterliegen in diesem Fall nicht der Aufsichtspflicht der Schule.
1.6 Freistunden
In den Freistunden stehen den Schülerinnen und Schülern der Sek. II das Forum, die Cafeteria und die Bibliothek zur Verfügung (s. a. Punkt 3.2)
2. Schule als Lebensraum
2.1 Miteinander
Um das tägliche Schulleben für alle Teilhabenden als gemeinsamen Lern- und Erfahrungsraum zu gestalten, sind die freundliche und tolerante Begegnung sowie der verantwortungsvolle und hilfsbereite Umgang untereinander unerlässlich. Die Schülerinnen und Schüler haben dabei den Hilfestellungen und Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer zu folgen.
2.2 Sauberkeit und Ordnung
Nur eine saubere Schule kann eine gute Lern- und Arbeitsatmosphäre fördern und zu einer positiven Außenwahrnehmung beitragen. Daher sind alle Schülerinnen und Schüler dafür verantwortlich, auf dem gesamten Schulgelände sowie den unmittelbar angrenzenden Bereichen (Parkplatz, Bushaltestelle und Gehwege) jeglichen Müll wie Papier, Verpackungen sowie Essensreste in die hierfür vorgesehenen Abfallbehältnisse zu entsorgen. Für die grobe Reinigung von Fluren, Treppenhäusern, Forum und allen Außenbereichen richtet die Schulleitung einen wöchentlichen nach Klassen wechselnden Ordnungsdienst (Pickdienst) ein. Lautes Rufen und Lärmen ist im gesamten Schulbereich während der Unterrichtszeit nicht gestattet.
2.3 Kommunikationsgeräte
Das Freiherr-vom-Stein Gymnasium ist ein Ort des Lernens und der persönlichen Kommunikation. Mobile Kommunikationsgeräte (Handys, Smartphones, etc.) und mobile Medienabspielgeräte sind während der Unterrichtszeiten und in den Pausen in allen Gebäuden der Schule ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren, wenn sie nicht ausdrücklich zu Unterrichtszwecken mit Genehmigung der Lehrkraft dienen (z.B. Internetrecherche, Terminabsprachen, Einsatz als Stoppuhr oder Taschenrechner). Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät für die Dauer des Unterrichtstages eingezogen und muss durch einen Erziehungsberechtigten der nicht volljährigen Schülerin / des nicht volljährigen Schülers im Sekretariat abgeholt werden.
Ton-, Film- und Bildaufnahmen dürfen auf dem Schulgelände nicht ohne Erlaubnis angefertigt werden. Unerlaubte Personenaufnahmen und deren Veröffentlichung oder Verbreitung (z.B. im Internet) stellen eine strafbare Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches dar.
2.4 Umgang mit Eigentum
Jeder ist für sein persönliches Eigentum verantwortlich. Größere Geldsummen und Wertgegenstände sollten möglichst nicht in die Schule mitgebracht werden. Sollte dies in Ausnahmefällen erforderlich sein, ist eine sichere Aufbewahrung notwendig.
Im Sportunterricht können Wertgegenstände den Sportlehrkräften übergeben werden.
Das Gemeinschaftseigentum (z. B. Blumen und Pflanzen im Forum) wird gewissenhaft und pfleglich behandelt.
Sachbeschädigungen (z. B. Kritzeleien und Sprayen auf Tischen, Wänden, Türen, Waschbecken, ausgeliehenen Schulbüchern, Zerstörungen von Mobiliar und Inventar) werden geahndet und verfolgt. Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler haften für den entstandenen Schaden.
2.5 Rauchen und Alkohol
Das Rauchen ist ebenso wie Alkohol auf dem gesamten Schulgelände verboten.
3. Räumlichkeiten
3.1 Klassen- und Kursräume
Die Klassenräume werden zu Beginn der großen Pausen von den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern abgeschlossen. Nach dem Stundengong werden sie vom Schlüsseldienst wieder geöffnet. In der Sek. II warten die Schülerinnen und Schüler bis zum Eintreffen der Lehrerinnen und Lehrer vor den Kursräumen.
Alle Schülerinnen und Schüler sind für Sauberkeit und Ordnung in den Klassen- und Kursräumen mit verantwortlich.
Beschriebene Tafeln werden vor jeder Stunde gereinigt.
Nach der letzten Unterrichtseinheit am jeweiligen Tage (s. aushängender Raumplan) werden die Stühle hoch gestellt und der Raum sauber und aufgeräumt verlassen.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Sek. I organisieren hierfür in ihren Klassen einen verbindlichen Ordnungsdienst.
3.2 Fachräume, Cafeteria, Bibliothek
Fachräume, Cafeteria und Bibliothek unterliegen einer besonderen Benutzungsordnung (siehe Anhang).
Für die Nutzung der in der Schule bereitgestellten Computer ist die Computer-Nutzungsordnung verbindlich.
4. Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen
Für Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen gelten die Regelungen des Schulgesetzes (SchG § 43), für die Schülerinnen und Schüler der Sek. II darüber hinaus die Vereinbarungen mit den Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern.
5. Sicherheit
5.1. Vermeidung von Gefahren
Ein zentrales Anliegen in einer großen Gemeinschaft liegt im Ausschluss von Gefahren–quellen.
Ball- und Laufspiele sind nur auf dem Schulhof sowie auf den Rasenflächen im Neubaubereich gestattet.
Zum Spielen sind nur Tennis- und Softbälle erlaubt, im Bereich der Korbanlagen auch Basketbälle.
Das Werfen mit Gegenständen aller Art, insbesondere im Winter mit Schneebällen, ist untersagt.
Gefährliche Gegenstände (z. B. Reizgas, Laserpointer, Feuerwehrskörper und Waffen aller Art) sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
Hantieren mit Feuer ist verboten.
Das Rennen auf den Fluren und Treppen ist untersagt.
Selbstverständlich sind körperliche Belästigungen anderer Schülerinnen und Schüler (z. B, Anrempeln, Schubsen und Bein stellen) verboten.
5.2 Fahrzeuge
Fahrräder dürfen nur in den beiden Einstellanlagen hinter der Turnhalle und auf der Nord- und Westseite des Schulhofes abgestellt werden. Das Befahren mit und Abstellen von motorisierten Verkehrsmitteln ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
5.3 Flucht- und Rettungswege
Die ausgewiesenen Flucht- und Rettungswege im Innen- und Außenbereich der Schule sind jederzeit frei zu halten.
