Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium versteht sich nicht nur als Ort des Lernens, sondern auch als Ort der Erziehung. In diesem Sinne wurde 2005 eine Erziehungsvereinbarung getroffen, die im Schulprogramm verankert ist.
Erziehungsvereinbarung (laut Schulprogramm 2005)
Laut Beschluss der Schulkonferenz soll die folgende Erziehungsvereinbarung mit den Schülern der 5. Klassen im Unterricht behandelt und dann von Schülern, Eltern und Klassenlehrern unterschrieben werden. Eine Verpflichtung zur Unterschrift besteht nicht.
Erziehung im Haus des Lernens
Ab dem Schuljahr 2005/2006 gilt für das Zusammenleben im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium der folgende Erziehungskonsens, erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Erziehende Schule“:
Präambel
Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist der gemeinsame Arbeitsplatz für Lehrer und Schüler. Diese Zusammenarbeit soll geprägt sein von der Achtung vor dem Anderen. Soll das Arbeiten angenehm sein und zu guten Ergebnissen führen, müssen wie bei jedem Zusammenleben gewisse Regeln eingehalten werden. Nur so kann das Ziel des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums erreicht werden, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen Menschen zu erziehen, sie zu befähigen, nach der Schule ein Studium und/oder eine Ausbildung in einem Beruf abzuschließen, sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und ein Leben in Eigenverantwortlichkeit und Harmonie mit anderen zu führen.
Wichtige Voraussetzung für die Erreichung der in der Präambel genannten Zielvorstellungen ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern: Lehrer und Eltern sind Partner in der Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Untersuchungen zeigen, dass bei einer solchen Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern die Schüler im Unterricht aufmerksamer mitarbeiten und die Hausaufgaben sorgfältiger erledigen. Dadurch erhalten sie bessere Noten und eine positive Einstellung zur Schule. Dies führt zu einer höheren Rate an erfolgreichen Schulabgängern und größerem Interesse an Weiterbildung nach der Schullaufbahn.
Grundregeln
Im Rahmen des Schulgesetzes NRW und der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) sagen wir als Lehrerinnen und Lehrer zu,
Im Rahmen des Schulgesetzes NRW § 42 sagen wir als Schülerinnen und Schüler zu,
Im Rahmen des Schulgesetzes NRW § 42 sagen wir als Eltern zu,
Vor kurzem prüfte die Polizei die Fahrräder der Fünft- und Sechstklässler und reparierte diese gegebenenfalls. Wir unterhielten uns mit einigen der Schüler und fragten sie nach dem Ablauf und ihrer Meinung zu der Veranstaltung.
Lernen wie im neunzehnten Jahrhundert? Falsch gedacht! Viele Schüler nutzen bereits die digitalen Medien zum Lernen am Stein. Aber welche Regeln gibt es dafür? Und wie sehen das die Lehrer? Hier erfahrt ihr alles über die digitalen Möglichkeiten am Stein!
Unter dem Motto "Sehen und gesehen werden" fand am Dienstag und Mittwoch vor den Herbstferien bei uns am Stein die alljährliche Verkehrssicherheitsbelehrung der Polizei für die Füntf- und Sechstklässler statt. Was war außerdem Teil der Verkehrssicherheitsbelehrung? Wir verraten es euch...
Ein anstehender Schulwechsel ist sowohl für die nun ehemaligen Grundschulkinder als auch für ihre Eltern ein neues und aufregendes Ereignis. Um die Kinder auf den Wechsel vorzubereiten, gibt es jetzt ein großartiges Angebot zur Vorbereitung auf den baldigen Schulweg.
Zu früh ans Glas greifen… Bei unseren Siebtklässlern gibt es so etwas nicht. Weshalb? Wegen des alljährlichen Suchtpräventionstages!
Interesse an alten Schriften? Die Klasse 6a hatte das auf jeden Fall! Gemeinsam mit ihrem Deutschlehrer, Herrn Meerkamp, und dem Stein-Archivar, Herrn Schmidt, erforschte sie die Welt älterer Schriften.