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Erziehende Schule

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium versteht sich nicht nur als Ort des Lernens, sondern auch als Ort der Erziehung. In diesem Sinne wurde 2005 eine Erziehungsvereinbarung getroffen, die im Schulprogramm verankert ist.

 

 

Erziehungsvereinbarung (laut Schulprogramm 2005)

Laut Beschluss der Schulkonferenz soll die folgende Erziehungsvereinbarung mit den Schülern der 5. Klassen im Unterricht behandelt und dann von Schülern, Eltern und Klassenlehrern unterschrieben werden. Eine Verpflichtung zur Unterschrift besteht nicht.

Erziehung im Haus des Lernens

Ab dem Schuljahr 2005/2006 gilt für das Zusammenleben im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium der folgende Erziehungskonsens, erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Erziehende Schule“:

Präambel

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist der gemeinsame Arbeitsplatz für Lehrer und Schüler. Diese Zusammenarbeit soll geprägt sein von der Achtung vor dem Anderen. Soll das Arbeiten angenehm sein und zu guten Ergebnissen führen, müssen wie bei jedem Zusammenleben gewisse Regeln eingehalten werden. Nur so kann das Ziel des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums erreicht werden, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen Menschen zu erziehen, sie zu befähigen, nach der Schule ein Studium und/oder eine Ausbildung in einem Beruf abzuschließen, sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und ein Leben in Eigenverantwortlichkeit und Harmonie mit anderen zu führen.

Wichtige Voraussetzung für die Erreichung der in der Präambel genannten Zielvorstellungen ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern: Lehrer und Eltern sind Partner in der Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Untersuchungen zeigen, dass bei einer solchen Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern die Schüler im Unterricht aufmerksamer mitarbeiten und die Hausaufgaben sorgfältiger erledigen. Dadurch erhalten sie bessere Noten und eine positive Einstellung zur Schule. Dies führt zu einer höheren Rate an erfolgreichen Schulabgängern und größerem Interesse an Weiterbildung nach der Schullaufbahn.

Grundregeln

  1. Wir handeln so, wie wir es auch von anderen wünschen und erwarten.
  2. Wir tragen dazu bei, dass sich alle hier wohl fühlen – das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist unsere Schule.
  3. Wir sorgen dafür, dass der Unterricht störungsfrei und ordnungsgemäß ablaufen kann.
  4. Wir beteiligen uns aktiv an den Veranstaltungen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums.
  5. Wir achten die Würde (Geschlecht, Religion, Herkunft) aller am Schulleben beteiligten Mädchen und Jungen, Frauen und Männer.
  6. Wir achten den Besitz anderer, dazu gehört auch der Besitz der Schule.
  7. Wir halten uns an die bestehende Hausordnung und Cafeteriaordnung.

Im Rahmen des Schulgesetzes NRW und der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) sagen wir als Lehrerinnen und Lehrer zu,

  • die Schüler nach bestem Wissen und Können zu selbstständigen und verantwortungsvollen Personen zu erziehen
  • die Schüler zu fördern und zu fordern die Schüler gerecht zu behandeln
  • Absprachen konsequent einzuhalten
  • uns um einen regen Austausch mit den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler zu bemühen.

Im Rahmen des Schulgesetzes NRW § 42 sagen wir als Schülerinnen und Schüler zu,

  • den Anweisungen aller Lehrer zu folgen
  • pünktlich zum Unterricht zu erscheinen
  • die notwendigen Unterrichtsmaterialien mitzubringen
  • den Unterricht nicht zu stören (schwätzen, mit Gegenständen werfen)
  • regelmäßig und vollständig die Hausaufgaben zu erledigen
  • Mitschüler weder zu beleidigen noch auszugrenzen („mobben“)
  • Konflikte gewaltfrei auszutragen
  • das Schulgebäude und das Schulgelände sauber zu halten.

Im Rahmen des Schulgesetzes NRW § 42 sagen wir als Eltern zu,

  • Zeit für die schulischen Belange der Kinder aufzubringen
  • die Kinder zur Ordnung (Hausaufgaben, Heftführung) anzuhalten, sie aber selbstständig arbeiten zu lassen
  • darauf hinzuwirken, das die Kinder pünktlich und zuverlässig die Schule besuchen
  • die Mitwirkungsmöglichkeiten zu nutzen
  • uns nicht einseitig („falsche“ Parteilichkeit) bei Konflikten zwischen Schülern und Lehrern zu verhalten
  • die Schule über Probleme zu informieren, die das Verhalten des Kindes in der Schule beeinträchtigen können.
Vor kurzem prüfte die Polizei die Fahrräder der Fünft- und Sechstklässler und reparierte diese gegebenenfalls. Wir unterhielten uns mit einigen der Schüler und fragten sie nach dem Ablauf und ihrer Meinung zu der Veranstaltung.

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