Gute Nachrichten in Sachen "Nachhilfe"! Das kommunale Jobcenter der Stadt Hamm hat auch für das Schuljahr 2014/2015 unsere Schülerfirma LoTuS als Anbieter für die individuelle Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket anerkannt.
Das bedeutet, dass LoTuS die Kosten für erteilten Nachhilfeunterricht direkt mit dem kommunalen Jobcenter und dem Sozialamt der Stadt Hamm abrechnen kann.
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch? Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Wird also Nachhilfe notwendig, werden die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, d.h. bevor der Nachhilfeunterricht beginnt.
Sobald Ihnen die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, reichen Sie diese bitte an die Projektleiterinnen Frau Raabe oder Frau Groß weiter. Unsere Schülerfirma LoTuS wird sich sofort um alles Weitere kümmern.